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   BFH, 25.10.1990 - V R 20/85   

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https://dejure.org/1990,2071
BFH, 25.10.1990 - V R 20/85 (https://dejure.org/1990,2071)
BFH, Entscheidung vom 25.10.1990 - V R 20/85 (https://dejure.org/1990,2071)
BFH, Entscheidung vom 25. Oktober 1990 - V R 20/85 (https://dejure.org/1990,2071)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Simons & Moll-Simons

    UStG 1973 § 1 Abs. 1 Nr. 1, § 3 Abs. 10; BGB §§ 662 ff

  • Wolters Kluwer

    Kreditinstitut im Inland - Lieferansprüche auf Edelmetall - Sonstige Leistung im Inland - Auslieferung ins Inland - Bank - Kauf in eigenem Namen - Entgeltliche Geschäftsbesorgung - Provision

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 162, 515
  • WM 1991, 361
  • BB 1991, 198
  • DB 1991, 582
  • BStBl II 1991, 193
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 19.08.1976 - V R 160/71

    Übertragung eines Rechts als sonstige Leistung

    Auszug aus BFH, 25.10.1990 - V R 20/85
    Nach den Grundsätzen des Urteils des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 19. August 1976 V R 160/71 (BFHE 120, 415, BStBl II 1977, 226) gilt diese Vorschrift nur für positives Handeln durch Leistung von Diensten und nicht für die Übertragung von Rechten.

    Die Rechtsgrundsätze des BFH-Urteils in BFHE 120, 415, BStBl II 1977, 226 führen also im Streitfall zu demselben Ergebnis wie die Vorschrift des § 3 Abs. 10 UStG 1973.

    Dabei kann wiederum dahinstehen, ob dies daraus folgt, daß die Gemeinschuldnerin bei der Abtretung des Lieferanspruchs oder bei der Abgabe der Verzichtserklärung gemäß § 3 Abs. 10 Satz 1 UStG 1973 im wesentlichen im Inland tätig wurde, oder daraus, daß der Lieferanspruch, den die Gemeinschuldnerin an die B. abgetreten hat oder auf den sie verzichtet hat, zu ihrem inländischen Betriebsvermögen gehörte (vgl. Urteil in BFHE 120, 415, BStBl II 1977, 226).

  • BFH, 15.12.1983 - V R 169/75

    Zum Vorsteuerabzug bei sog. Zwischenmietverhältnissen

    Auszug aus BFH, 25.10.1990 - V R 20/85
    Der Senat hat es jedoch abgelehnt, diese für Warenkommissionäre des Handelsrechts geltende Regelung auch bei Einschaltung einer Mittelsperson zur Weitergabe von sonstigen Leistungen anzuwenden (Ablehnung der sog. Leistungskommission; BFH-Urteil vom 15. Dezember 1983 V R 169/75, BFHE 140, 354, BStBl II 1984, 388).
  • BFH, 24.09.1987 - V R 152/78

    Aufsteller als leistender Unternehmer bei Aufstellung von Geldspielgeräten in

    Auszug aus BFH, 25.10.1990 - V R 20/85
    Daß sie für Rechnung ihrer Kunden handelte, hindert nicht, daß sie die sonstigen Leistungen an die B. ausführte (vgl. auch BFH-Urteil vom 24. September 1987 V R 152/78, BFHE 151, 90, BStBl II 1988, 29).
  • BGH, 12.12.1996 - IX ZR 214/95

    Berechtigung zum Vorsteuerabzug bei Lieferung von Tierarzneimitteln

    Diese zivilrechtliche Betrachtungsweise ("Zwei-Unternehmer-Theorie") hat der Bundesfinanzhof auch in ähnlichen Fällen vertreten (BFHE 151, 479, 482 f: Auftragsvergabe durch einen Ehegatten für Rechnung der Grundstücksgemeinschaft der Eheleute; BStBl II 1985, 21, 22 und UR 1989, 384: Bestellung durch Gesellschafter für Rechnung der Gesellschaft; UR 1991, 168, 169: Kauf von Zertifikaten durch eine Bank für Rechnung ihrer Kunden).
  • BFH, 18.01.1995 - XI R 71/93

    1. Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben durch (beliehene) Unternehmer des privaten

    Das Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 25. Oktober 1990 V R 20/85 (BFHE 162, 515, BStBl II 1991, 193) stehe dem nicht entgegen.

    In vergleichbarer Weise hat der BFH in dem - von der Klägerin zitierten - Urteil in BFHE 162, 515, BStBl II 1991, 193 zwischen dem Erwerb von Lieferansprüchen auf Edelmetall für Rechnung der Kunden und der allein umsatzsteuerbaren Geschäftsbesorgung unterschieden.

  • BFH, 01.08.1996 - V R 58/94

    Umsatzsteuer bei Beförderungsleistungen und Pauschalreisen durch ausländische

    Einen Anlaß, abschließend zu entscheiden, ob und in welchem Umfang eine sonstige Leistung durch Abtretung eines Anspruchs rechtlich anders zu beurteilen ist als die Leistung dessen, gegen den sich der Anspruch richtet, hat der Senat wegen der bisher unzureichenden Feststellungen nicht (vgl. dazu einerseits BFH-Urteil vom 25. Oktober 1990 V R 20/85, BFHE 162, 515, BStBl II 1991, 193 zu II. 1. bei Abtretung von Lieferungsansprüchen; andererseits Abschn. 272 Abs. 2 Beispiel 2 UStR 1996 für die Abtretung von Flugreiseansprüchen).
  • BFH, 07.10.1999 - V R 79/98

    Reiseleistungen bei Vermittlung

    Der Senat hat bislang diese für Warenkommissionäre des Handelsrechts geltende Regelung nicht --über ihren Wortlaut hinausgehend-- bei Einschaltung einer Mittelsperson zur Weitergabe von sonstigen Leistungen entsprechend angewendet (Ablehnung der sog. Leistungskommission, vgl. BFH-Urteile vom 15. Dezember 1983 V R 169/75, BFHE 140, 354, BStBl II 1984, 388, und vom 25. Oktober 1990 V R 20/85, BFHE 162, 515, BStBl II 1991, 193); dabei hat er sich entscheidend von der Entstehungsgeschichte der Vorschrift leiten lassen.
  • FG Niedersachsen, 13.12.2001 - 5 K 352/00

    Vorliegen einer zum Vorsteuerabzug berechtigenden unternehmerischen Tätigkeit bei

    Eine analoge Anwendung des § 3 Abs. 3 UStG auf die Leistungskommission wird zu Recht (nahezu) einhellig abgelehnt (BFH-Urteile vom 25.10.1990 V R 20/95, BStBl II 1991, 193 (195); vom 15.12.1983 V R 169/75, BStBl II 1984, 388 (391); Abschnitt 32 UStR 2000, Birkenfeld, Umsatzsteuerhandbuch, I Rz. 782; Giesberts, in: Rau/ Dürrwächter, UStG, § 3 Rz. 267; Fritsch, in: Reiß/Kraeusel/Langer, UStG, § 3 Rz. 98; a.A. Forgách, DStZ 1987, 575, der nachzuweisen versucht, dass § 3 Abs. 3 UStG keine Spezialregelung für die Lieferkommission, sondern als Ausfluss eines allgemeinen Rechtsgedankens hinsichtlich der Besorgungsleistungen anzusehen sei).
  • FG Düsseldorf, 24.05.2000 - 5 K 159/96

    Umsatzsteuerpflicht bei treuhänderischer Tätigkeit für ausländische Anleger;

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  • BFH, 07.10.1999 - V R 80/98

    Reiseleistung - Weitervermietung von Ferienwohnungen - Leistungskommission

    Der Senat hat bislang diese für Warenkommissionäre des Handelsrechts geltende Regelung nicht --über ihren Wortlaut hinausgehend-- bei Einschaltung einer Mittelsperson zur Weitergabe von sonstigen Leistungen entsprechend angewendet (Ablehnung der sog. Leistungskommission, vgl. BFH-Urteile vom 15. Dezember 1983 V R 169/75, BFHE 140, 354, BStBl II 1984, 388, und vom 25. Oktober 1990 V R 20/85, BFHE 162, 515, BStBl II 1991, 193); dabei hat er sich entscheidend von der Entstehungsgeschichte der Vorschrift leiten lassen.
  • FG Düsseldorf, 24.05.2000 - 5 K 1621/97

    Umsatzsteuerpflicht; treuhänderische Vermögensverwaltung; Kreditvermittlung;

    Der BFH hatte bislang diese für Warenkommissionäre des Handelsrechts geltende Regelung nicht - über ihren Wortlaut hinausgehend - bei Einschaltung einer Mittelsperson zur Weitergabe von sonstigen Leistungen entsprechend angewendet (Ablehnung der sog. Leistungskommission, vgl. BFH-Urteile vom 15. Dezember 1983 V R 169/75, BFHE 140, 354, BStBl II 1984, 388 , und vom 25. Oktober 1990 V R 20/85, BFHE 162, 515, BStBl II 1991, 193 ), wobei sich der BFH nach seinen Ausführungen entscheidend von der Entstehungsgeschichte der Vorschrift leiten ließ (vgl. Urteil des BFH vom 7.10.1999, a.a.O.).
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